Einige Studiengänge schließen mit dem Staatsexamen und nicht mit dem Bachelor oder Master ab. Für bestimmte Fächer muss die staatliche Prüfung abgelegt werden, um zu zeigen, dass ein bestimmtes Wissen und Kenntnisse beim Abschluss des Studiums vorhanden sind. Welche Studiengänge das sind und wie die staatliche Prüfung abläuft, erfährst du nachfolgend.
Das Staatsexamen wird von einer staatlichen Behörde abgenommen und qualifiziert dich, im Anschluss einen staatlichen Beruf ausüben zu dürfen. Die staatliche Prüfung wird unter anderem in Studiengängen wie Jura oder Medizin abgenommen.
Seit der Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge im Zuge der Bologna-Reform wurden einige Fachrichtungen vom ehemaligen staatlichen Examen auf die neue Form der Abschlüsse umgestellt. Die Abschlussprüfung wird in diesen Studiengängen vom Hochschulgremium und nicht von einer staatlichen Behörde abgenommen.
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Nachfolgende Studienfächer schließen mit dem staatlichen Examen ab:
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Das erste staatliche Examen stellt keinen akademischen Grad dar. Es ist nicht vergleichbar mit dem Bachelor- oder Masterabschluss. Einige Universitäten bieten jedoch die Möglichkeit, das erste bestandene staatliche Examen als akademischen Grad anerkennen zu lassen. Hierfür müssen jedoch weitere Prüfungen und Leistungsnachweise erfolgen, bevor man einen anerkannten Bachelor- oder Masterabschluss erhält.
Wenn du Lehrer werden möchtest, wird die Staatsprüfung bereits nach 6 bis 9 Semestern erfolgen. Die Studiengänge Jura und Medizin haben die Prüfung erst nach 8 bis 12 Semestern. Das Bestehen des Ersten Staatsexamens berechtigt zur Teilnahme am zweiten Staatsexamen. Wer das Examen nicht besteht, kann einen zweiten Versuch erhalten, wohingegen der Drittversuch nicht jedem zusteht.
Nach dem Ersten Staatsexamen wird eine Praxisphase durchlaufen. Beim Studium auf Lehramt folgt im Anschluss ein zweijähriges Referendariat. Gleiches gilt für das zweite juristische Examen. Zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen liegen in etwa zwei Jahre. In diesem Zeitraum wird ein Referendariat absolviert.
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Wenn du keine staatliche Prüfung absolvieren möchtest, kannst du nach alternativen Studienfächern schauen.
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Ein Staatsexamen ist nur in bestimmten Fächern erforderlich. Die Prüfung wird nach einem erfolgreichen Bachelor- oder Masterabschluss abgelegt. Das erste Staatsexamen berechtigt dich noch nicht zur Berufsausübung, aber das zweite Staatsexamen schon. Es gibt auch alternative Studienfächer, wenn du kein Staatsexamen ablegen willst.