Was sind die neuen Regeln im Vergabeverfahren?
Hinsichtlich der veränderten Regelungen des NC beziehen wir uns auf das Dokument “Ergänzende Informationen für Ihre Studienplatzbewerbung im Zentralen Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge”, welches der Stiftung für Hochschulzulassung zu entnehmen ist. Wir fassen die wichtigsten Änderungen für dich zusammen. Wenn du weitere Informationen haben möchtest, kannst du diese direkt dem Dokument entnehmen.
Abiturbestenquote
Anstatt 20 Prozent werden 30 Prozent der Studienplätze direkt über die Abiturbestenquote vergeben. Dabei werden durch bestimmte Punktevergaben sowohl die Abiturnoten und das Bundesland, in dem das Abitur erworben wurde, in Einklang gebracht. Anschließend wird eine Liste mit allen Bewerbern aus allen Bundesländern erstellt.
Zusätzliche Eignungsquote
10 Prozent der Studienplätze werden über die zusätzliche Eignungsquote vergeben. Hierbei handelt es sich um notenunabhängige Auswahlkriterien, die im Folgenden dargestellt sind.
- Fachspezifische Eignungstests: Bewerber müssen Tests absolvieren, die das Verständnis für naturwissenschaftliche und medizinische Problemstellungen zeigen. Zudem werden kognitive Fähigkeiten überprüft. Diese Tests spielen besonders in den Studiengängen Medizin und Tiermedizin eine große Rolle.
- Die Bewerber müssen Gespräche oder andere mündliche Auswahlverfahren führen.
- Abgeschlossene Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten werden boniert. Hierzu gibt es verbindliche Kataloge, auf die sich die Hochschulen beziehen.
- Außerschulische Leistungen, Qualifikationen, Preise sowie Dienste und ehrenamtliche Tätigkeiten in einem fachlich einschlägigen Bereich werden ebenfalls boniert. Auch hierfür gibt es verbindliche Kataloge, welche für die Hochschulen gelten.
Auswahlverfahren der Hochschulen
60 Prozent der Studienplätze werden über das Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben. Dabei werden sowohl notenabhängige als auch -unabhängige Kriterien herangezogen. Die notenunabhängigen Kriterien entsprechen dabei der “zusätzlichen Eignungsquote”. In Studiengängen mit einem NC wird mindestens ein notenunabhängiges Kriterium betrachtet. Beim Studiengang Medizin sogar mindestens zwei, wobei eines eine erhebliche Gewichtung hat.
Was ist mit den Wartesemestern?
Mit dem Sommersemester 2022 entfällt die sogenannte Wartezeitquote. Lediglich bis zum Wintersemester 2021/22 fließen im Rahmen einer Übergangszeit in den Studiengängen Medizin, Tiermedizin und Zahnmedizin Wartesemester in den NC mit ein. Pro Wartesemester werden zwei Punkte vergeben, wobei die maximale Wartezeit 15 Semester beträgt.
Fachspezifische Eignungstests
Diese Tests sind Teil der notenunabhängigen Auswahlkriterien und finden in den Studiengängen Medizin und Tiermedizin Anwendung. Wenn ein grundlegendes naturwissenschaftliches sowie medizinisches Verständnis vorhanden ist, können diese Tests sich positiv auf den Bewerbungsprozess auswirken.
Ein freiwilliger Test ist der TMS, der “Test für Medizinische Studiengänge”. Dieser ist kostenpflichtig. Aber eine Teilnahme ist nur einmalig möglich. Falls du ein überdurchschnittliches Ergebnis erzielen möchtest, kannst du dich mit dem Buch „Training TMS – Der Medizinertest“* optimal vorbereiten.
Fazit
Wie du siehst, ist der Abiturdurschnitt beim NC immer noch sehr wichtig, aber du kannst sowohl durch ein hohes Interesse, fachliches Verständnis und ehrenamtliche Arbeit punkten. Wir wünschen dir viel Erfolg.
Weiterführende Links
Quelle:
“Ergänzende Informationen für Ihre Studienplatzbewerbung im Zentralen Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge”. von hochschulstart.de, Stand 2019